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Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Richterspruch zum vorbeugenden Brandschutz Oberverwaltungsgericht Münster, 11.12.1987
Hellmann Elektro- und Brandschutzplanungen
Steinweg 5
55767 Rinzenberg
Telefon: 06782/8763687
Mail: info@hellmann-elektrotechnik.de
Inhaber: Andreas Hellmann
Sachverständiger Brandschutz (TÜV)
Zertifikatsnummer: 3477077
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Selbständig seit 1997
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von der Planung bis zur Dokumentation.
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